Fragen und Antworten zum Thema barrierefrei Bauen
- Was bedeutet barrierefrei?
- Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit
Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
- Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit
- Warum barrierefrei?
- Barrierefreies Bauen ist Teil des richtigen und guten Bauens.
Am Ende bedeutet es, Hindernisse wegzulassen, damit alle Menschen die gebaute Umwelt nutzen können.
- Barrierefreies Bauen ist Teil des richtigen und guten Bauens.
- Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
- Ja, die gesetzliche Grundlage ist das seit dem 01.01.2006 gültige BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
- Was steht im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz?
- Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu gewährleisten.
- Auf Grund einer Behinderung darf niemand diskriminiert werden.
- Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
- Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots hat die betroffene Person Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
- Welche Immobilien müssen barrierefrei sein?
- Alle Immobilien der öffentlichen Hand.
- Alle Geschäftsimmobilien von Dienstleistungsbetrieben.
- Alle Geschäftsimmobilien von Betrieben, die der Gewerbeordung unterliegen.
- Seit wann ist es Pflicht, Gebäude barrierefrei zu gestalten?
- Seit 1.1.2006 müssen alle Neubauten barrierefrei sein.
- Für bestehende Bauten gibt es Übergangsfristen.
- Welche Mindestanforderungen hat eine barrierefreie Immobilie?
- Keine vertikalen Barrieren (Schwellen, Stufen und Türanschläge nicht höher als 3cm; Rampen nicht steiler als 6%).
- Keine horizontalen Barrieren (Türen mindestens 80cm breit;
Wege und Gänge mindestens 120cm breit; Taktile Blindenleitsysteme). - Ausreichend Bewegungsfläche (Wendekreis Rollstuhl 150cm; keine Hindernisse im Kopfbereich).
- Selbständige Benutzung aller Bedienungselemente.
- Was mache ich, wenn ich feststelle, dass ich einen Umbau benötige?
- Download und Ausarbeitung des Selbsterhebungsbogens Selbsterhebungsbogen (3% Preisvorteil).
- Terminvereinbarung mit dem barrierefrei-Team unter 0800 24 24 30.
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